von Winfried Weidlich
Um es gleich zu Beginn klarzustellen: ich fordere während dieses Lockdowns oder für die folgenden Beschlüsse keine eigenen Regeln oder Regularien für Sportler im allgemeinen oder gar für Tennisspieler im besonderen. Aber ich finde schon, dass wir Tennisspieler uns über Ungereimtheiten in der Behandlung unseres Sports beklagen und uns ungerecht behandelt fühlen dürfen.
Seit dem Lockdown im Dezember 2020, der Fortsetzung im Januar 2021 und der erneuten Fortsetzung im Februar 2021 war das Tennisspielen in der Halle allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes in manchen Bundesländern erlaubt, in anderen verboten.
Auch wenn ich Bekanntes wiederhole:
- ein Tennisplatz in einer Tennishalle hat immer dieselben Ausmaße (ca. 700 qm inkl. Auslauf),
- in allen Tennishallen gelten dieselben oder zumindest ähnliche Hygienekonzepte,
- das Virus selbst ist überall gleich gefährlich, wobei in Bereichen mit hohen 7 Tage-Inzidenzen eine Übertragung wahrscheinlicher ist als in Bereichen mit geringen 7 Tage-Inzidenzen.
Wenn also die zu berücksichtigenden Umstände gleich sind, warum gelangen dann Bundesländer zu unterschiedlichen oder sogar gegensätzlichen Lösungen?
Nach allem, was man weiß oder wissen kann, ist beim Tennis zu zweit in einer Halle die Ansteckungsgefahr sehr gering, weil stets ein großer räumlicher Abstand zwischen den Spielern gewährleistet ist. Außerdem bietet eine Tennishalle mit einer Deckenhöhe bis zu 9m reichlich Belüftungsmöglichkeiten. Bei Befolgung der Hygieneregeln – und davon gehe ich aus – ist die Ansteckungsgefahr auch bei Betreten bzw. Verlassen der Halle sehr gering.
Tennishallen sind im allgemeinen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen, daher werden die Spieler in aller Regel individuell die Halle erreichen – und so besteht auch bei der An- und Abreise kaum Ansteckungsgefahr.
In dem Zeitraum, in dem Tennis in manchen Bundesländern erlaubt war und in anderen nicht, gab es sehr unterschiedliche 7 Tage-Inzidenzen zwischen den Bundesländern als auch innerhalb eines Bundeslandes, unabhängig davon, ob Tennis in der Halle erlaubt war oder nicht.
Daraus kann man schließen, dass die 7 Tage-Inzidenz innerhalb eines Bundeslandes für die Entscheidung, ob Tennis in der Halle erlaubt sein soll, wohl eher eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielte.
In den Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierenden der Länder geht es um die grobe Richtung und im Einzelnen sicher auch um besonders wichtige Bereiche wie Kita, Schule und einige mehr. Sport allgemein mag ein wichtiger Punkt sein, aber Tennis im besonderen ist sicher kein Thema, das explizit in dieser Runde angesprochen wird.
Was können wir bzw. unsere Landesverbände tun?
Es ist möglich, dass ein Bundesland anordnet, aus Gleichbehandlungsgründen alles zu schließen, was geschlossen werden kann, um sich nicht dem Verdacht der Bevorzugung gewisser “elitärer” Sportarten auszusetzen. Dann ist der Versuch einer Überzeugungsarbeit durch Tennis-Landesverbände, dass Hallentennis mit einer geringen Ansteckungsgefahr verbunden ist, vermutlich wenig erfolgreich.
Aber in der Regel erfolgt die Erstellung einer so komplizierten Verordnung wie einer Corona-Schutzverordnung unter Beteiligung vieler verschiedener Ressorts, die in ihren Bereichen dem Verantwortlichen zuarbeiten und Vorschläge machen.
So werden für den Bereich Sport in der Corona-Schutzverordnung die Sportabteilungen der Ministerien bzw. der Staatskanzleien die entsprechenden Beiträge zu erstellen haben, je nachdem, wo der Sport angesiedelt ist. Der Bereich Sport in den Landesregierungen umfasst eine Vielzahl von Themen, aber in der Regel nur recht wenige Sachbearbeiter für diese Themenfülle. Daher wird vermutlich nicht jeder Sachbearbeiter, der zu einem Entwurf in Sachen Sport beiträgt, sich in jeder Sportart gleich gut auskennen.
Daher sollten Sportverbände, egal welcher Sportart, von sich aus Hilfe und Information anbieten.
Sicher haben sich unsere Landesverbände für uns Tennisspieler eingesetzt. Es gab offene Briefe an Ministerpräsidenten oder Erste Bürgermeister. Aber diese einmalige Aktionen, auch wenn ihnen eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit nicht abzusprechen ist, sind nur selten hilfreich, wenn sie denn den Adressaten persönlich überhaupt erreichen. Denn Verantwortliche in derartigen Positionen haben sich mit wichtigeren Problemen zu beschäftigen als einem Tennisspiel in einer Halle. Außerdem ist es immer sehr viel schwerer, Änderungen an einmal getroffenen Entscheidungen herbeizuführen als vor einer Entscheidung Einfluss auf diese zu nehmen.
Meiner Ansicht nach sind daher regelmäßige Kontakte und Absprachen mit den zuständigen Sachbearbeitern in den für Sport zuständigen Abteilungen der Landesregierungen deutlich wichtiger und effektiver.
Natürlich ist das vermutlich einfacher gesagt als getan, aber ich glaube, dass Möglichkeiten, die sich in diesem Bereich zu eigenem Handeln oder über die Landessportbünde bieten, noch nicht ausgeschöpft sind.
Bei manchen Bundesländern scheint diese Informationsarbeit gelungen zu sein und hat Früchte getragen. Vielleicht kannten die Sachbearbeiter in den Ministerien die Hallenproblematik aus eigener Erfahrung, langjähriger Zusammenarbeit oder konnten in dieser Corona-Situation überzeugt werden, dass Tennis in der Halle nicht nur wenig ansteckend ist, sondern sogar körperlich und psychisch positive Auswirkungen haben kann.
Andere Bundesländer waren davon nicht überzeugt oder hatten vielleicht auch nicht den umfassenden Informationsstand.
Dass der Kenntnisstand über unseren Sport in manchen Behörden nicht immer auf dem höchsten Level ist, zeigt folgende Begebenheit:
Bei den ersten Tennis-Stadtmeisterschaften für Schulen vor Jahren in meiner Heimatstadt hieß es in der Ausschreibung: “Ein Tennisspiel geht über 2 x 40 Minuten.”
Damals konnte dank gezielter Informationen durch einen aktiven Tennisspieler einiges klargestellt werden und die Meisterschaften gingen regelkonform über die Bühne.
Wir sollten davon ausgehen, dass auch heute noch ausführliche Informationen zu einer ausgewogen und angemessenen Lösungsfindung beitragen können.
Das gilt nicht nur für unseren Tennissport.