Spielberechtigungen nach der DTB-Wettspielordnung 2023 und den Ordnungen der Landesverbände

Stand 17.02.2023
Wir raten dringend, vor Entscheidungen über Meldungen oder Mannschaftsaufstellungen die entsprechenden Wettspielordnungen zu studieren, da sich nach der DTB Wettspielordnung 2023 kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen ergeben haben können.

Foto: Inge Stegnjajic

Regelungen DTB

§4 Spielberechtigung Wettspielordnung 2023

  1. Spielberechtigt
    a) für einen Verband sind nur Spieler, die Mitglied eines Vereines dieses Verbandes und
    von diesem für einen Wettbewerb gemeldet sind,
    b) für einen Verein sind nur Spieler, die Mitglied dieses Vereines oder von diesem für einen
    Wettbewerb gemeldet sind,
    c) für die Mannschaftsmeisterschaften der Verbände sind nur Spieler mit deutscher
    Staatsangehörigkeit und die die Altersvoraussetzungen in den einzelnen Altersklassen gemäß § 3 erfüllen.
  2. Ein Spieler darf innerhalb einer Winter- bzw. Sommerrunde desselben Spieljahres nur für
    einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen Verein für offizielle
    Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden.
    Abweichend hiervon kann ein Landesverband festlegen, dass ein Spieler für zwei Vereine
    für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden darf, sofern es sich dabei um unterschiedliche Altersklassen handelt und der Spieler für keine Mannschaft in den Bundes oder Regionalligen gemeldet wird.
  3. Dies gilt nur für inländische Verbände und Vereine. Die Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen für einen ausländischen Verband oder Verein ist ohne Einfluss auf die Spielberechtigung im Inland.
  4. Ein Wechsel der Spielberechtigung ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01.10. bis 31.01.
    möglich. Abweichend ist ein Wechsel vom 01.02. bis zum jeweiligen Meldetermin nur mit
    Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Unabhängig davon sind Spieler, die an einer
    Winterrunde teilnehmen, nur für diesen Verein bis zum Abschluss der Winterrunde spielberechtigt

§ 44 Namentliche Meldungen Wettspielordnung DTB

  1. 2. Ein Spieler darf nur für einen Mannschaftswettbewerb in Bundesligen und Regionalligen gemeldet werden.

Regelungen der Regionalligen

Regionalliga West

Durchführungsbestimmungen 2023
Mit Abgabe der Mannschaftsmeldung gibt jeder Verein die Versicherung ab, dass er
von allen gemeldeten Spielerinnen die ausschließliche Spielzusage für seinen Verein besitzt und er sie außerdem darauf hingewiesen hat, dass die gleichzeitige Meldung in einem anderen Verein im Bereich des DTB unzulässig ist. Dies gilt auch für Spielerinnen, deren Verband das Spielen in zwei Vereinen zulässt.

Regionalliga Süd-West

Durchführungsbestimmungen 2022
Mit Abgabe der Mannschaftsmeldung gibt jeder Verein die Versicherung ab, dass er von allen gemeldeten Spielern die ausschließliche Spielzusage für diesen Verein besitzt und er sie außerdem darauf hingewiesen hat, dass die gleichzeitige Meldung in einem anderen Verein im Bereich des DTB unzulässig ist und mit einem Ordnungsgeld belegt wird. Dies gilt auch für die Spieler, deren Verband das Spielen in zwei Vereinen zulässt.

Regionalliga Nord-Ost

Durchführungsbestimmungen 2022
Mit Abgabe der namentlichen Meldung gibt jeder Verein die Versicherung ab, dass er von allen gemeldeten Spielern die ausschließliche Spielzusage für diesen Verein besitzt und er sie außerdem darauf hingewiesen hat, dass die gleichzeitige Meldung in einem anderen Verein im Bereich des DTB unzulässig ist und mit einem Ordnungsgeld belegt wird.

Regionalliga Süd-Ost

Ausschreibung Regionalliga Süd-Ost 2023
Die vom BTV-Verbandstag 2018 beschlossenen und von der BTV-Mitgliederversammlung 2022
geänderten Regelungen zum Spielen in verschiedenen Altersklassen in zwei Vereinen gelten nur im Bereich des BTV (Bayernliga und tiefer). Sobald ein Spieler in einer namentlichen Mannschaftsmeldung für die Regionalliga enthalten ist, kann dieser Spieler nicht in einer anderen Altersklasse in einem anderen Verein gemeldet und eingesetzt werden.

Regelungen der Landesverbände

Badischer Tennisverband
Wettspielordnung in der Fassung vom 09.10.2021

§ 18 Teilnahmerecht von Spielern
1. Jedes Mitglied eines dem BTV angehörenden Vereins ist in den von seinem Verein gemeldeten Mannschaften spielberechtigt, sofern es die Alters- und Geschlechtsvoraussetzungen für die entsprechenden Wettbewerbe erfüllt

3. Jeder Spieler kann im Laufe einer Winter- bzw. Sommerrunde nur für einen Verein für Mannschaftsspiele gemeldet werden

Bayerischer Tennis-Verband
Wettspielbestimmungen vom 01.02.2023

§ 16 A Spielgemeinschaften / Spielen in zwei Vereinen
1. Spielgemeinschaft darf pro Altersklasse nur aus zwei Vereinen bestehen und kommt zustande, indem ein Verein (»aufnehmender Verein«) Spieler eines anderen Vereins (»abgebender Verein«) in der namentlichen Mannschaftsmeldung aufführt. Dabei darf ein Spieler unter Beachtung von § 1 Ziffer 1 und 2 in beliebig vielen Altersklassen – in jeder Altersklasse aber nur entweder von dem
aufnehmenden Verein oder von dem abgebenden Verein – gemeldet und jeweils unbegrenzt eingesetzt werden. Ein Spielen in einem dritten Verein ist nicht möglich.

Der die Spielgemeinschaft bildende aufnehmende Verein tritt nach außen als der namensgebende Verein im Sinne der Wettspielbestimmungen des BTV auf. Nur dieser Verein besitzt das Recht, in der jeweiligen Liga zu spielen (§ 3 Ziffer 1 b)).
Die im Rahmen der Spielgemeinschaft aufgenommenen Spieler müssen gültige Spiellizenzen für den abgebenden Verein besitzen.

2.Der aufnehmende Verein kann Spieler des abgebenden Vereins in die namentliche Mannschaftsmeldung erst aufnehmen, wenn durch den abgebenden Verein die Freigabe über das BTV-Internet-Portal für die jeweilige/n Altersklasse/n erteilt wurde und das Einverständnis des Spielers oder seines gesetzlichen Vertreters (Eltern) vorliegt.

3. § 16 A gilt nicht für Tennisgemeinschaften (TeG) gemäß § 16 B, § 16 C

Tennis-Verband Berlin-Brandenburg
Wettspielordnung in der Fassung vom 20.08.2021

§ 8 Spielberechtigung
(29) Ein Spieler darf für die Verbandsspiele Sommer nur für einen einem Landesverband des DTB
angeschlossenen Vereins für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden.

Hamburger Tennis-Verband
Wettspielordnung vom 19.04.2020

§ 15 Melderecht von Spielern
2. Ein Spieler darf in der Sommer- und Wintersaison nur jeweils für einen Verein
Mannschaftswettkämpfe bestreiten (es dürfen also unterschiedliche Vereine im Sommer
und Winter sein).

Hessischer Tennis-Verband
Wettspielordnung vom 11.10.2022

§ 22 Teilnahmerecht von Spielern in Aktiven- & Seniorenmannschaft
1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben der Aktive und Senioren sind alle Spieler, die in der Namentlichen Meldung aufgeführt sind und die Voraussetzungen nach §§ 6 – 8 erfüllen.

2. Spieler, die die Voraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllen, können maximal in zwei Altersklassen
eingesetzt werden.

3. Beim Einsatz in zwei Altersklassen kann dies auch in zwei unterschiedlichen Vereinen erfolgen. Der Spieler darf dabei im Hauptverein A (Lizenzverein) in der einen und im Verein B in der anderen Altersklasse eingesetzt werden. Die Voraussetzungen sind:
a. Der Spieler ist im Besitz einer gültigen Spielberechtigung im HTV und ist in keinem anderen
deutschen Landesverband gemeldet.
b. Verein B kann einen Spieler des Hauptvereins A in die namentliche Mannschaftsmeldung erst
aufnehmen, wenn durch den Hauptverein die Freigabe über das HTO für die jeweilige/n
Altersklasse/n erteilt wurde und das Einverständnis des Spielers vorliegt.
c. Der Spieler kann nur in einer Altersklasse des Vereins B eingesetzt werden, wenn der
Hauptverein A in dieser Altersklasse keine eigene Mannschaft stellt.

Tennisverband Mecklenburg-Vorpommern
Wettspielordnung vom 16.10.2021

§ 7 Teilnahmerecht von Vereinen
(4) Ein Spieler kann für die Mannschaftsmeisterschaften innerhalb des TMV in maximal zwei Altersklassen gemeldet werden.

(5) Ein Spieler darf in einer Spielzeit für maximal zwei Vereine in unterschiedlichen Altersklassen starten

Tennisverband Mittelrhein
Wettspielordnung vom 03.04.2022

§ 4 Spielberechtigung
(2) Ein Spieler darf nur für einen Verein im Gebiet des DTB im Besitz einer Spielberechtigung
sein und für diesen in der Sommerspielzeit (01.04.-30.09.) Wettkämpfe bestreiten. Er darf
während der Winterspielzeit (01.10.-31.03.) lediglich für einen Verein Wettkämpfe bestreiten,
in dem eine Mitgliedschaft besteht.

(3) Ein Wechsel der Spielberechtigung für Mannschaftswettbewerbe für die Sommerspielzeit
ist bis zum 31. Januar möglich. Für die Winterspielzeit ist die Registrierung des Spielers als
Mitglied im nu.Liga-System bis zum 20.09. ausreichend.

(4) Unabhängig von Absatz (2) und (3) können Spieler, die ab Oktober an der Winterrunde
teilnehmen bis zum Abschluss der Winterrunde nur von diesem Verein in einer Mannschaft
eingesetzt werden

Tennis-Verband Niederrhein
Wettspielordnung vom 01.04.2022

§ 6 Spielberechtigung bei den Mannschaftsspielen
2. Ein Spieler darf in der Zeit vom 01.04. bis zum 30. 09. eines Jahres innerhalb des DTB
nur für den TVN und für einen diesem angeschlossenen Verein Mannschaftsspiele bestreiten.

3. Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit
vom 01.10 bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht

Tennisverband Niedersachsen-Bremen
Wettspielordnung vom 01.02.2022

§12 Spielberechtigung
1. Spielberechtigt in den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied eines dem TNB angeschlossenen Vereins sind. Sie dürfen innerhalb einer Saison nur für einen Verein gemeldet werden und Mannschaftswettbewerbe bestreiten. Ausnahmen sind Spielgemeinschaften und das gleichzeitige Spielen im Jugend- und Erwachsenenbereich

11. Spieler, die als Spielgemeinschaft (SG) gemeldet werden, dürfen in einer zweiten
Altersklasse spielen, aber nicht in der gleichen Altersklasse, in der sie als SG gemeldet sind. Die Regelung aus §12 Abs. 10 – Spielen in zwei Altersklassen –

Tennisverband Rheinland-Pfalz
Wettspielordnung vom 01.10.2022

§ 4 Teilnahmeberechtigung
4. Ein Spieler darf in der Zeit vom 01.04. eines Jahres bis zum 30.09. desselben Jahres nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen Verein für offizielle Mannschaftswettbewerbe gemeldet werden und für diesen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Doppel- und Mixedrunden sowie das Spielen in zwei Altersklassen in zwei Vereinen gemäß den Vorgaben in § 4 Absatz 5.

5. Spieler können in unterschiedlichen Altersklassen an maximal zwei Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Davon ausgenommen sind Jugendliche, die an mehr als zwei Mannschaftswett-bewerben teilnehmen dürfen. Der Spieler darf entweder im Verein A (Hauptverein) in zwei Altersklassen spielen oder im Hauptverein A in einer und im Verein B in einer anderen Altersklasse gemeldet und eingesetzt werden. Dies gilt auch für Spieler aus anderen Landesverbänden, wenn die Spielordnung dieses Landesverbandes es erlaubt.

Saarländischer Tennisbund
Wettspielordnung vom 29.03.2022

§ 4 Spielberechtigung
1. Spielberechtigt bei Einzel- und Mannschaftswettbewerben ist jeder Spieler, der Mitglied eines dem Verband angehörenden Vereins ist. Ein Spieler darf in der Zeit vom 01. Dezember eines Jahres bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres nur für zwei Vereine des STB in 2 voneinander abweichenden Altersklassen bei offiziellen Wettbewerben starten.
Das Spielen für weitere Vereine in anderen Verbänden des DTB ist nur dann erlaubt, wenn es eine andere Altersklasse betrifft und die Spielordnung dieses anderen Verbands dies erlaubt. Dagegen ist das Spielen für je einen weiteren Verein im Rahmen der Winterhallenrunde, der Beach-Tennis Runde, der Mixedrunde und der Hobbyrunde sowie außerhalb des DTB möglich.

4. Ein Spieler, der im Bereich des STB für einen Verein eingesetzt wird, ist für einen weiteren Verein, für eine Mannschaft in der Bundesliga, Regionalliga oder Südwestliga nicht spielberechtigt.
Ausnahme: Beteiligung des entsprechenden Vereins an einer Spielgemeinschaft

Sächsischer Tennis Verband
Wettspielordnung vom 26.01.2023

§ 3 Teilnahmeberechtigung von Spielern
1.Ein Spieler darf innerhalb einer Winter- bzw. Sommerrunde desselben Spieljahres
nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen
Verein für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden (Ausnahme
verbandsinternes Zweitspielrecht siehe § 3 Abs. 2).
Teilnahmeberechtigt für Wettspielveranstaltungen des STV sind Mitglieder von
Vereinen des STV, die eine Spiellizenz für einen Mitgliedsverein des STV haben.
Die Spiellizenz wird im Online-Portal nuLiga verwaltet. Neben der Spiellizenz
muss der Mitgliedsverein für jeden Spieler eine DTB Spieler-ID-Nummer (sofern
noch nicht vorhanden) beantragen

2. Spielern mit einer gültigen Spiellizenz im STV-Verein A (Stammverein) kann ein
Zweitspielrecht in einem anderen STV-Verein B unter folgenden
Voraussetzungen gewährt werden:-
– Der Verein B kann einen Spieler erst in seine namentliche Mannschaftsmeldung aufnehmen, wenn für ihn eine Freigabe des Vereins A für diese Altersklasse und Sommerrunde vorliegt.
– Der Verein B darf pro Altersklasse nur Spieler eines Vereins über das Zweitspielrecht in seine Mannschaftsmeldung aufnehmen.
– Die Meldung in zwei Vereinen in der gleichen Altersklasse ist nicht zulässig.
– Spielgemeinschaften dürfen keine Spieler über das Zweitspielrecht aufnehmen
– Spieler, die in Bundes- oder Regionalligen gemeldet sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen
Die Handhabung des Zweitspielrechtes wird in der entsprechenden STVHandlungsanweisung „Zweitspielrecht“ geregelt

Tennisverband Sachsen-Anhalt
Wettspielordnung vom 03.12.2021

§ 8b Spielen in mehreren Vereinen und Altersklassen/Doppelspielrecht
1. Spielerinnen und Spieler dürfen in der Zeit vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des
Folgejahres höchstens für zwei unterschiedliche Vereine des TSA (Hauptverein und Zweitverein) und höchstens in zwei voneinander abweichenden Altersklassen bei offiziellen Wettbewerben gemeldet werden. Zusätzlich ist die Meldung in einer Mixed-Mannschaft möglich.

2. Das Spielen für weitere Vereine in anderen Verbänden des DTB ist nicht erlaubt. Näheres
regeln die gültigen Durchführungsbestimmungen zur Winterhallenrunde.

3. In der Winterrunde und in der Freizeitrunde ist das Spielen für jeweils einen weiteren Verein
möglich. Näheres regeln die gültigen Durchführungsbestimmungen zur Winterrunde und Freizeitrunde

4. Spielerinnen und Spieler der Damen/Herren und Damen/Herren ab 30 können über eine
Doppelspielberechtigung in einer weiteren (jüngeren) Altersklasse gemeldet werden

Tennisverband Schleswig-Holstein
Wettspielordnung vom 13.05.2022

§ 15 Melderecht von Spielern
1. Jedes Mitglied eines dem TV S-H angehörenden Vereines, das im Besitz einer gültigen
Spielberechtigung für den Bereich des TV S-H ist, kann an den Wettspielen des
Verbandes für den im Spielerdatensatz eingetragenen Verein teilnehmen, sofern der
Verein das Mitglied meldet.

2. Ein Spieler darf pro Saison nur für einen Verein Mannschaftwettkämpfe bestreiten

Thüringer Tennis-Verband
Wettspielordnung vom 01.10.2021

§ 15 Melderecht von Spielern
(1)Jedes Mitglied eines dem TTV angehörenden Vereins, welches im Besitz einer gültigen Spielberechtigung für den Bereich des TTV ist, kann an den Wettspielen des Verbandes für den im Spielerdatensatz eingetragenen Verein teilnehmen, sofern der Verein das Mitglied meldet. Mit
der Meldung versichert der jeweilige Verein, dass der gemeldete Spieler auch Mitglied des
meldenden Vereins ist.

(2) Ein Spieler darf in der Sommer- oder Wintersaison grundsätzlich nur für einen Verein Mannschaftswettkämpfe bestreiten (es dürfen also unterschiedliche Vereine im Sommer und Winter sein).

(3) Spielern mit einer gültigen Spielberechtigung eines dem TTV angehörenden Vereins (Stammverein) kann jedoch für eine einzige andere Altersklasse ein Zweitspielrecht in einem anderen Verein des TTV (Zweitverein) erteilt werden. Die Meldung in der gleichen Altersklasse in beiden Vereinen ist ausgeschlossen. Die Sonderspielberechtigung für einen zweiten Verein muss
schriftlich (E-Mail ausreichend) mit Einverständniserklärungen beider Vereine bei der
Sportaufsicht beantragt werden.

Westfälischer Tennis-Verband
Wettspielordnung vom 01.01.2023

§ 5 Spielberechtigung
Hinsichtlich der Spielberechtigung für die Teilnahme an Mannschaftsspielen
gilt:

1.1 Ein Spieler darf in einer Saison maximal für 2 Vereine im WTV an Mannschaftsspielen in zwei Altersklassen teilnehmen. (Achtung! § 10.7 ist zu beachten) Dabei muss einer der beiden Vereine im Besitz der gültigen Spielberechtigung für den Spieler sein. Für den anderen Verein gilt die Gastspielerregelung. (vgl. § 9 und § 10).
Darüber hinaus ist es zulässig, in diesen beiden Vereinen an Wettspielen in gemischten Mannschaften, Doppelrunden und Mixedrunden unterschiedlicher Altersklassen (vorausgesetzt, das jeweilige Mindestalter ist erreicht) teilzunehmen.
Für Kinder und Jugendliche gilt die vorstehende Regelung in Jugendmannschaften nicht.
Die Spielberechtigung gilt vom 01.04. nur für einen Verein des WTV. (Ausnahme Gastspielerregelung) Ein Wechsel der Spielberechtigung kann nur in der Zeit vom 01.10. bis 31.01.des Folgejahres erfolgen, dies gilt ebenso für Jugendliche. Eine gültige Spielberechtigung ist
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Mannschaftsspielen in der Sommersaison im Erwachsenenbereich. Jugendliche, die in Damen- /Herrenmannschaften spielen, benötigen ebenfalls eineSpielberechtigung.

1.2 Der Spieler muss – mit Ausnahme von § 9 und § 10 – Mitglied dieses Vereins sein.

1.3 Alle Spielklassen im Bereich des WTV sind Amateurligen. Es dürfen keine Arbeitsverhältnisse als Spieler mit den Vereinen vorliegen. Es dürfen keine Vergütungen außer Kostenersatz für die Spieler geleistet werden.

1.4 Spielberechtigt für Mannschaften aller Klassen (Kreisklasse bis Westfalenliga) im Damen- und Herrenbereich sind nur Spieler, die bis zum 31.12.des jeweiligen Kalenderjahres, in dem das Mannschaftsspiel beginnt, das 13. Lebensjahr vollendet haben.

1.5 Für Senioren ab AK 30 ist es zulässig, in der Wintersaison in der nächsthöheren Altersklasse zu spielen, sofern das Lebensjahr, welches für die nächsthöhere Altersklasse Voraussetzung ist, in dem Kalenderjahr vollendet wird, in dem die Wintersaison endet. Für die Jugend gilt, dass Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wintersaison endet, die Altersgrenze der jeweiligen Altersklasse überschreiten, in der gesamten Wintersaison nicht spielberechtigt sind.

1.6 Jugendliche, die an Verbandswettspielen des WTV (vgl. § 3) teilnehmen, müssen im Besitz eines ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses, das nicht älter als 2 Jahre ist, sein. Dieses muss auf Verlangen vorgezeigt, kann aber auch dem Spielleiter nachgereicht werden.

1.7 Ein Spieler, der in einer Saison für mehr als einen deutschen Verein in unterschiedlichen Landesverbänden eine schriftliche Spielverpflichtung eingegangen ist oder mehr als einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung für einen deutschen Verein unterschrieben hat, ist für
dieses Jahr nicht spielberechtigt.

§ 10 Spielen in 2 Altersklassen
1. Spieler können im Erwachsenenbereich in 2 Altersklassen gemeldet werden.
Voraussetzung hierfür ist das Erreichen des Mindestalters der jeweiligen
Altersklasse. Jugendliche können ebenfalls in 2 Altersklassen gemeldet
werden, jedoch nur eine Altersklasse höher als ihre originäre Altersklasse.
Voraussetzung bei Jugendlichen ist, dass das Höchstalter der jeweiligen
Altersklasse nicht überschritten ist. Spieler, die in der Altersklasse „U12 Grüner
Ball“ gemeldet wurden, dürfen in keiner höheren Altersklasse gemeldet werden.

2. Das Spielen in 2 Altersklassen ist für alle Ligen des WTV, auch bezirksübergreifend, sowohl in der Sommer-, als auch in der Wintersaison möglich.

3. Das Spielen in 2 Altersklassen ist in maximal 2 unterschiedlichen Vereinen im WTV zulässig. (Achtung! § 10.7 ist zu beachten!) Voraussetzung ist hierbei, dass für einen der beiden Vereine eine gültige Spielberechtigung vorliegt. Das Spielen in der gleichen Altersklasse in 2 unterschiedlichen Vereinen ist ausgeschlossen.
Das Spielen in einem Verein außerhalb des WTV ist ausgeschlossen.

4. Ein Spieler ist auch beim Spielen in 2 Altersklassen an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Jugendliche dürfen an einem Kalendertag sowohl in einer Jugendmannschaft, als auch in einer Erwachsenenmannschaft eingesetzt werden. (siehe auch § 29 Ziffer 11)

5. Die Möglichkeit des Spielens in 2 Altersklassen gilt auch für Gastspieler. (Einschränkung s. § 10.6)

6. Spielt ein Spieler als Gastspieler in einem Verein, so darf dieser Spieler in diesem Verein nur in einer Altersklasse gemeldet werden. Auch das Spielen als Gastspieler in 2 unterschiedlichen Vereinen in 2 Altersklassen ist ausgeschlossen.

7. Wird ein Spieler auf der namentlichen Mannschaftsmeldung einer Bundesligaoder Regionalliga-Mannschaft geführt, so darf er für keinen anderen Verein in einer anderen Altersklasse gemeldet werden. Eine Meldung für eine andere Altersklasse des gleichen Vereins ist jedoch möglich. Hierbei ist jedoch § 10.8 zu beachten.

8. Für Spieler, die unter den ersten 8 bei 6er-Mannschaften (bzw. unter den ersten 6 bei 4er-Mannschaften) einer Bundesliga- oder Regionalligamannschaft gemeldet wurden, ist das Spielen in einer zweiten Altersklasse nur gestattet, wenn diese Altersklasse in der Westfalen- oder Verbandsliga spielt.

Württembergischer Tennis-Bund
Wettspielordnung vom 23.05.2022

§ 11 Dauer der Spielberechtigung
a) Spielberechtigung Sommer
Spieler sind für einen Verein im WTB in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.09. desselben Jahres (Sommersaison) spielberechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. wenn sie dem meldenden Verein als Mitglied angehören,
  2. wenn sie für den Verein eine gültige Spieler-Lizenz besitzen,
  3. wenn sie in der Mannschaftsmeldung nach § 13 aufgeführt sind,
  4. wenn bei Jugendlichen eine gesundheitliche Überwachung seitens der Erziehungsberechtigten sichergestellt ist.
    Ausnahme:
    Jugendliche können in zwei Vereinen des WTB Verbandsspiele bestreiten, jedoch nicht im selben Wettbewerb.