Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat entschieden, dass der Zeitraum für die Ergebnis- und n.a.-Berücksichtigung zum nächsten Ranglistenstichtag 31. Dezember 2021 nochmal 24 Monate umfasst, d. h. es werden alle ranglistenrelevanten Turnier- und Mannschaftsspiele sowie alle n.a.-Wertungen im Zeitraum 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2021 zu diesem Stichtag berücksichtigt. Einen Punktabzug in der Ranglistenberechnung wird es auch zum 31. Dezember 2021 erst ab dem vierten n.a. geben.