Nichtantreten oder Abbruch – Auswirkungen auf Rangliste und LK

von Winfried Weidlich

Es gibt immer wieder Diskussionen unter Mannschaftsspielern und Turnierteilnehmern über die Auswirkungen des Nichtantretens (n.a) oder eines Abbruchs wegen der Aufgabe eines Spielers während eines Wettspieles.
Wir versuchen, auf Grundlage der Regeln und Ordnungen diese Fragen zu beantworten.

Zu beachten sind

Regel 29 Tennisregeln der ITF – Kontinuierliches Spiel
Grundsätzlich gilt, dass das Spiel ab dem Zeitpunkt des Wettspielbeginns (nachdem der
erste Aufschlag des Wettspiels ins Spiel gebracht wurde) bis zur Beendigung des Wettspiels nicht unterbrochen werden darf.
Regel 21 Tennisregeln der ITF – Spielbereitschaft
Der Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist.
Folgerung aus dieser Regel: Beide Spieler, Aufschläger und Rückschläger, müssen auf dem Platz spielbereit sein.
§ 50 DTB Wettspielordnung DTB
Der OSR hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:
i) Unterbrechung von Wettspielen insbesondere wegen der Lichtverhältnisse, des
Zustandes des Spielplatzes oder der Witterung,

Aus diesen Regeln ergibt sich:
Ein Wettspiel hat begonnen, nachdem der erste Aufschlag des Wettspiels ins Spiel gebracht wurde. Nichtantreten liegt demnach vor, wenn der erste Aufschlag nicht ins Spiel gebracht werden kann, weil mindestens ein Spieler nicht bereit zum Aufschlag oder nicht bereit zum Rückschlag ist. Die Gründe für die fehlende Spielbereitschaft spielen keine Rolle. Selbst wenn ein Spieler auf der Anlage anwesend ist, sich auf dem Weg zum Platz oder gar erst beim Einschlagen verletzt, ist er nicht spielbereit und damit nicht angetreten.


Ein Abbruch liegt vor, wenn nach dem ersten Aufschlag des Wettspiels, aber vor Verwandlung des Matchballs ein Spiel durch Aufgabe eines der Spieler beendet wird.

NichtantretenAuswirkungen auf die Ranglistenberechnung

Wenn ein Spieler innerhalb eines Auswertungszeitraums einer Ranglistenberechnung mehr als zwei Mal nach der Auslosung zu einem seiner Wettspiele im Turnierverlauf nicht antritt, wird er ab dem dritten Nichtantreten – ohne Berücksichtigung der Gründe des Nichtantretens – mit Punktabzügen bei dieser Ranglistenberechnung bestraft.
Die Höhe der Punktabzüge wird in den Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung (Senioren, Aktive und Jugend) festgelegt.
Ein Spieler, der im Verlauf eines Turniers zu einem seiner Wettspiele nicht antritt, ist
nicht berechtigt, an weiteren Wettspielen der entsprechenden Konkurrenz (z. B. Nebenrunden oder weiteren Wettspielen bei Kästchenspielen) teilzunehmen.
(§ 23 Turnierordnung DTB – Zurückziehen der Nennung nach der Auslosung)

Bei Senioren-Turnieren mit Ranglisten-Wertung erhält ein Spieler auch dann Rundenpunkte, wenn er diese durch Siege »ohne Spiel« (“n. a.”) erreicht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass er in der betreffenden Konkurrenz ein Wettspiel absolviert hat, in dem mindestens ein Spiel beendet wurde ( es muss also mindestens 0:1 oder 1:0 stehen).
(B 1.5 Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung DTB)

Abbruchsiege können nur dann wie ein erzieltes Ergebnis gewertet werden, wenn
mindestens ein Spiel vollendet wurde (es steht also 1:0 oder 0:1). Für die Rangliste werden Punkte gem. erreichter Runde und bei Mannschaftsspielen Punkte entsprechend der Kategorie des Mannschaftsspieles vergeben.
(B 3. Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung DTB)

NichtantretenAuswirkungen auf die LK-Berechnung

Das Nichtantreten innerhalb einer Einzelkonkurrenz eines Turniers wird mit einem „n.a.“ vermerkt und geahndet. Der Grund für das Nichtantreten ist dabei ohne Belang. Davon ausgenommen ist lediglich das Nichtantreten zu weiteren Spielen innerhalb desselben Turniers unmittelbar nach vorherigem Nichtantreten oder vorheriger Aufgabe.
Hinsichtlich der Ahndung werden die letzten 12 Monate betrachtet (s. § 13): Das erste n.a. bleibt straffrei. Das zweite n.a innerhalb dieser Frist wird mit einem Aufschlag von 0,1 auf die LK geahndet; das dritte n.a. mit einem Aufschlag von 0,3. Jedes weitere n.a. führt zu einem Aufschlag von 0,5.
(§ 8 Durchführungsbestimmungen zur LKO – Ahndung von Nichtantreten)

Für das Nichtantreten in Doppel- und Mixedkonkurrenzen gibt es keine Strafwertungen mehr, und auch bei der n.a.-Zählung werden diese Wettbewerbe nicht mehr berücksichtigt. Damit entfallen die im Vergleich zum Einzel unverhältnismäßig hohen Sanktionen, insbesondere in den Fällen, in denen ein Spieler aufgrund der Absage seines Partners unverschuldet ein n.a. erhalten hätte.
(Entscheidung Ausschuss für LK und Ranglisten vom 18.05.2022)

Ergebnisse von Wettspielen über zwei Gewinnsätze (keine Kurzsätze), in denen mindestens ein Spiel beendet wurde (es steht also bei Abbruch oder Aufgabe mindestens 1:0 oder 0:1) , werden im Rahmen unmittelbar auf die LK des Siegers angerechnet.
(§ 3 Durchführungsbestimmungen zur LKO – Grundsätzliche Berechnungsmethode)

Spielabbruch oder Unterbrechung eines Wettspiels

(B 3. Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung DTB)
Abbruchsiege können nur dann wie ein erzieltes Ergebnis gewertet werden, wenn
mindestens ein Spiel vollendet wurde. Der Veranstalter ist verpflichtet, den genauen
Spielstand beim Abbruch anzugeben. Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen entscheidet endgültig über die Wertung von Abbruchsiegen.