
Diese Auszüge über Neuerungen in den verschiedenen Ordnungen ersetzen nicht das Studium der entsprechenden Ordnungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
DTB-Wettspielordnung 2023
§ 4 Spielberechtigung
2.Ein Spieler darf innerhalb einer Winter- bzw. Sommerrunde desselben Spieljahres nur für
einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen Verein für offizielle
Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden.
Abweichend hiervon kann ein Landesverband festlegen, dass ein Spieler für zwei Vereine
für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden darf, sofern es sich dabei um unterschiedliche Altersklassen handelt und der Spieler für keine Mannschaft in den Bundesoder Regionalligen gemeldet wird.
3.Dies gilt nur für inländische Verbände und Vereine. Die Teilnahme an Mannschaftswett-kämpfen für einen ausländischen Verband oder Verein ist ohne Einfluss auf die Spielberechtigung im Inland.
4.Ein Wechsel der Spielberechtigung ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01.10. bis 31.01.
möglich. Abweichend ist ein Wechsel vom 01.02. bis zum jeweiligen Meldetermin nur mit
Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Unabhängig davon sind Spieler, die an einer
Winterrunde teilnehmen, nur für diesen Verein bis zum Abschluss der Winterrunde spielberechtigt.
§ 43a Spielleiter Regionalligen
Die Aufgaben der Spielleiter der Regionalligen ergeben sich aus den entsprechenden Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Regionalligen. Sie umfassen u. a. die Genehmigung der Verlegung bei gegenseitigem Einverständnis der beteiligten Mannschaften sowie die Neuansetzung ausgefallener Begegnungen oder einzelner Spiele.
§55 Spielregeln
Die Tennisregeln der ITF finden mit der Maßgabe Anwendung, dass
2.in jedem Satz – mit Ausnahme des dritten Satzes –, der Tie-Break-Satz gemäß Regel 6 b) der
Tennisregeln der ITF Anwendung findet. Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird sowohl
im Einzel als auch im Doppel anstatt des dritten Satzes ein Match-Tie-Break bis 10 Punkte
gespielt
DTB-Turnierordnung 2023
§ 1 Geltungsbereich
2. Ausgenommen (von dieser Turnierordnung) sind insbesondere alle internationalen Turniere von WTA, ATP, ITF WorldTennis Tour und TE.
§ 4 Turnierarten
3.Mehrere Turniere können zu einer Turnierserie mit einer separaten Gesamtwertung zusammengefasst werden. Soll auf Basis dieser Gesamtwertung ein Finalturnier („Masters“) mit
eingeschränktem Teilnehmerkreis durchgeführt werden, so müssen Ranglistenwertung und
-kategorie zwecks Genehmigung beim Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen beantragt werden.
§ 11 Teilnahmeberechtigung
4.Zur Teilnahme an Nebenrunden (Consolation) einer Altersklasse sind alle Spieler berechtigt,
die zu ihrem ersten Wettspiel in der ersten oder zweiten Runde des Turniers in dieser Altersklasse antreten und dieses verlieren. Ein Erreichen der zweiten Runde »ohne Spiel« gemäß § 33 Ziffer 4 zählt bezüglich der Teilnahmeberechtigung an der Nebenrunde nicht als
Sieg im ersten Wettspiel. Der Turnierausrichter kann in seiner Ausschreibung Einschränkungen von der Teilnahme an Nebenrunden vornehmen, sofern dieses für die Durchführung des Turniers erforderlich ist.
§ 21 Abgabe der Nennung
3.Nennungen von Spielern, die nicht während des ganzen Turniers zur Verfügung stehen, können zurückgewiesen werden.
4.Die genehmigende Stelle ist über Zurückweisungen von Nennungen, die aus anderen Gründen als dem in Ziffer 3 genannten Grund erfolgen, unter Angabe dieser Gründe zu informieren.
§ 22 Gleichzeitige Turniere
Die Nennung zu maximal zwei unterschiedlichen Turnieren, die im gleichen Zeitraum stattfinden
oder deren Turniertage sich überschneiden, ist zulässig.
§ 23 Zurückziehen der Nennung nach der Auslosung
1.Zieht ein Spieler seine Nennung nach Auslosung zurück, wird dies als Nichtantreten – ohne
Berücksichtigung der Gründe für das Zurückziehen oder des Vorhandenseins eines Nachrückers – gewertet und sanktioniert.
2.Die Sanktionen werden in den Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung (Senioren, Aktive und Jugend) bzw. zur Leistungsklassenordnung des DTB festgelegt.
§ 24 Nenngeld
1.Mit der Nennung verpflichtet sich der Spieler zur Zahlung des Nenngeldes.
2.Die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes entfällt nur dann, wenn:
a) ein Turnier oder eine Konkurrenz nicht ausgetragen wird,
b) die Nennung zurückgewiesen wird,
c) die Nennung vor dem Sign-In oder der Auslosung zurückgezogen wird,
§ 26 Feststellung der Spielstärke
1.Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke ist die jeweils gültige Deutsche Rangliste:
c)im Seniorenbereich die Rangliste der jeweiligen Altersklasse sowie eine etwaige gemäß
Festlegung in den Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung umgerechnete
Rangliste der um 5 Jahre älteren Altersklasse, sofern für diese keine eigene Konkurrenz
angeboten wird.
Nachfolgend gilt das LK-System. Bei gleicher LK mehrerer Spieler wird die Reihenfolge
gelost.
4.Der Oberschiedsrichter kann für die Setzung in Seniorenkonkurrenzen in Ergänzung zu Ziffer
1 die individuelle Spielstärke berücksichtigen. Die Feststellung der individuellen Spielstärke
erfolgt unter Berücksichtigung sportlicher Aspekte (u. a. von in der Vergangenheit erzielten
Ergebnissen).
§ 37 Spielregeln
1.Die Anwendung von Kurzsätzen, des »Ohne-Vorteil-Spiels« (»No-AD«) oder der alternativen
Verfahrensweise zur Wiederholung des Aufschlags sind im Einzel nicht zulässig.
Durchführungsbestimmungen zu Ranglistenordnung 2023
B. Erstellung der Deutschen Rangliste
1.5 Ein Spieler erhält bei Turnieren nur dann Rundenpunkte, wenn er mindestens ein Wettspiel gewonnen hat, in dem mindestens ein Spiel beendet wurde.
1.15 Bei Senioren-Ranglistenturnieren ist innerhalb einer Konkurrenz die Rangliste der um 5
Jahre älteren Altersklasse für die Feststellung der Spielstärke gleichberechtigt maßgeblich, sofern für diese keine eigene Konkurrenz angeboten wird.
Durchführungsbestimmungen zu LK-Ordnung 2023
§ 6 Auswertung im Wochen-Rhythmus
1.An jedem Montag, Dienstag und Mittwoch werden alle neuen (noch nicht ausgewerteten)
Ergebnisse ausgewertet, die bis einschließlich Sonntag der Vorwoche erspielt worden sind
und spätestens bis zum Vortag um 24:00 Uhr in der Nationalen Tennisdatenbank (NTDB) vorliegen. Ergebnisse von Montag oder Dienstag bleiben demnach außen vor. Die Auswertung
erfolgt nach §§ 3 und 4. Der nach der Addition des Motivationsaufschlags auf eine Nachkommastelle abgeschnittene Begleitwert ergibt dann die neue, nach außen ausgewiesene LK. Diese ist maßgebend für Turnierannahme und Setzung sowie für die Mannschaftsaufstellungen zu den festgesetzten Stichtagen. Die am Mittwoch fixierte LK ist Basis für die weiteren Berechnungen
§ 8 Ahndung von Nichtantreten
1.Das Nichtantreten innerhalb einer Einzelkonkurrenz eines Turniers wird mit einem „n.a.“ vermerkt und gemäß Abschnitt 2 geahndet. Der Grund für das Nichtantreten ist dabei ohne Belang. Davon ausgenommen ist lediglich das Nichtantreten zu weiteren Spielen innerhalb desselben Turniers unmittelbar nach vorherigem Nichtantreten oder vorheriger Aufgabe.
2.Hinsichtlich der Ahndung eines neuen n.a. werden die letzten 12 Monate betrachtet (s. § 13):
Das erste n.a. innerhalb dieser Frist bleibt straffrei. Das zweite n.a wird mit einem Aufschlag
von 0,1 auf die LK geahndet; das dritte n.a. mit einem Aufschlag von 0,3. Jedes weitere n.a.
führt zu einem Aufschlag von 0,5.
§ 10 Einstufungen, Festschreibungen
3.Umstufung: In begründeten Fällen können vom Landesverband im Rahmen der Standardbesteinstufung bzw. in der Bundesliga Herren 30 und den Regionalligen aller Altersklassen von den jeweils zuständigen Gremien auch Umstufungen vorgenommen werden, allerdings nur im Zeitraum der namentlichen Mannschaftsmeldungen für die offiziellen Sommer- und Winterrunden.
4.Einstufung über Rangliste: Für Spieler, die in der Deutschen Rangliste der Aktiven oder der
Senioren verzeichnet sind, wird gemäß Anhang A.5 ein LK-Wert (mit einer Nachkommastelle)
aus dem Ranglistenplatz errechnet. Ist dieser besser als die erspielte LK oder hat der Spieler
noch keine LK-Einstufung, so wird der Wert die neue LK des Spielers. Diese „Bestanpassung“
wird an dem Mittwoch vorgenommen, der der jeweiligen vierteljährlichen Ranglistenveröffentlichung folgt
§ 6 Auswertung im Wochen-Rhythmus
1.An jedem Montag, Dienstag und Mittwoch werden alle neuen (noch nicht ausgewerteten)
Ergebnisse ausgewertet, die bis einschließlich Sonntag der Vorwoche erspielt worden sind
und spätestens bis zum Vortag um 24:00 Uhr in der Nationalen Tennisdatenbank (NTDB) vorliegen. Ergebnisse von Montag oder Dienstag bleiben demnach außen vor. Die Auswertung
erfolgt nach §§ 3 und 4. Der nach der Addition des Motivationsaufschlags auf eine Nachkommastelle abgeschnittene Begleitwert ergibt dann die neue, nach außen ausgewiesene LK. Diese ist maßgebend für Turnierannahme und Setzung sowie für die Mannschafts-aufstellungen zu den festgesetzten Stichtagen. Die am Mittwoch fixierte LK ist Basis für die weiteren Berechnungen
§ 8 Ahndung von Nichtantreten
1.Das Nichtantreten innerhalb einer Einzelkonkurrenz eines Turniers wird mit einem „n.a.“ vermerkt und gemäß Abschnitt 2 geahndet. Der Grund für das Nichtantreten ist dabei ohne Belang. Davon ausgenommen ist lediglich das Nichtantreten zu weiteren Spielen innerhalb desselben Turniers unmittelbar nach vorherigem Nichtantreten oder vorheriger Aufgabe.
2.Hinsichtlich der Ahndung eines neuen n.a. werden die letzten 12 Monate betrachtet (s. § 13):
Das erste n.a. innerhalb dieser Frist bleibt straffrei. Das zweite n.a wird mit einem Aufschlag
von 0,1 auf die LK geahndet; das dritte n.a. mit einem Aufschlag von 0,3. Jedes weitere n.a.
führt zu einem Aufschlag von 0,5.
§ 10 Einstufungen, Festschreibungen
3.Umstufung: In begründeten Fällen können vom Landesverband im Rahmen der Standardbesteinstufung bzw. in der Bundesliga Herren 30 und den Regionalligen aller Altersklassen von den jeweils zuständigen Gremien auch Umstufungen vorgenommen werden, allerdings nur im Zeitraum der namentlichen Mannschaftsmeldungen für die offiziellen Sommer- und Winterrunden.
4.Einstufung über Rangliste: Für Spieler, die in der Deutschen Rangliste der Aktiven oder der
Senioren verzeichnet sind, wird gemäß Anhang A.5 ein LK-Wert (mit einer Nachkommastelle)
aus dem Ranglistenplatz errechnet. Ist dieser besser als die erspielte LK oder hat der Spieler
noch keine LK-Einstufung, so wird der Wert die neue LK des Spielers. Diese „Bestanpassung“
wird an dem Mittwoch vorgenommen, der der jeweiligen vierteljährlichen Ranglistenveröffentlichung folgt
§11 Korrekturen
Fehlende oder falsch erfasste Ergebnisse werden im Rahmen der wöchentlichen Neuberechnung korrigiert, sobald sie entdeckt werden. Liegen die korrigierten Ergebnisse nicht länger als
24 Monate zurück, erfolgt eine Neubewertung aller seitdem erzielten Ergebnisse von Spielern,
die direkt oder indirekt von den daraus resultierenden Änderungen der LK-Werte betroffen sind.