Die IPIN-Gebühr – keine Zahlung ab der neunten Turnierteilnahme im Kalenderjahr

von Winfried Weidlich

Jeder, der an einem ITF-Turnier teilnehmen will, benötigt eine IPIN, die von der ITF ausgestellt wird. Seit 2020 ist die Ausstellung oder Verlängerung der IPIN kostenlos. Dafür zahlt ab 2020 jeder Teilnehmer an einem ITF-Turnier zusätzlich zu dem vom Veranstalter festgelegten Nenngeld eine IPIN-Gebühr von fünf Euro. Die IPIN-Gebühr wird vom Turnierveranstalter an die ITF weitergegeben. Diese Gebühr ist für jedes ITF-Turnier zu bezahlen.

Hat ein Spieler aber an acht ITF-Turnieren in einem Kalenderjahr teilgenommen, muss er ab dem neunten ITF-Turnier diese IPIN-Gebühr nicht mehr zahlen.

Bei der Meldung zum neunten oder weiteren ITF-Turnieren muss er nur das vom Veranstalter geforderte Nenngeld bezahlen. Wenn er nur das Nenngeld ohne IPIN-Gebühr überweist, sollte er dem Veranstalter per E-Mail mitteilen, dass er die IPIN-Gebühr nicht bezahlt hat, weil er bereits an acht oder mehr ITF-Turnieren im laufenden Kalenderjahr teilgenommen hat.

Wenn der Teilnehmer Nenngeld und IPIN-Gebühr bezahlt hat, sollte er sich bei Turnierbeginn beim Veranstalter melden und darauf hinweisen, dass er bereits an acht oder mehr ITF-Turnieren im laufenden Kalenderjahr teilgenommen hat.
Der Veranstalter wird ihm die zu viel gezahlte IPIN-Gebühr in aller Regel bar vor Ort erstatten.

Jeder Teilnehmer an einem ITF-Turnier muss selbst wissen, an wie vielen ITF-Turnieren er im laufenden Kalenderjahr teilgenommen hat und ob er von der Zahlung der IPIN-Gebühr befreit ist.
Es ist zweckmäßig, dies in irgendeiner Form zu dokumentieren, um es bei Bedarf dem Veranstalter vorlegen zu können.

Mit Schreiben vom November 2021 hat die ITF angekündigt, den Turnierleitern eine Liste aller angemeldeten Spieler zur Verfügung zur stellen, die bereits an acht Senioren-Turnieren teilgenommen haben und keine weiteren IPIN-Zahlungen leisten müssen. Unseres Wissens nach ist eine derartige Liste bei keinem Turnierveranstalter für das Jahr 2022 angekommen.
Turnierveranstalter sind daher nicht informiert, wer von der Zahlung der IPIN-Gebühr befreit ist. Sie können daher von sich aus nicht tätig werden, sondern sind auf die entsprechenden Hinweise der Teilnehmer angewiesen.


Fazit:

  • Die ITF hat zwar Regelungen angekündigt, aber nichts geregelt.
  • Die Turnierveranstalter können nicht wissen, wer die IPIN-Gebühr nicht zahlen muss und daher auch von sich aus nicht tätig werden
  • Der Teilnehmer selbst muss die Zahl seiner ITF-Turnierteilnahmen kennen und zweckmäßigerweise auch dokumentieren.
  • Wer bereits acht ITF-Turniere im laufenden Kalenderjahr gespielt hat, zahlt entweder mit der Meldung keine IPIN-Gebühr oder holt sich diese vom Turnierveranstalter zurück, wenn er sie gezahlt hat.

Schreiben der ITF vom 11. November 2019 (Auszug)