Gedanken Über Turnier-Nenngelder

von Winfried Weidlich

Jeder Tennisspieler stellt sich vor jedem Ranglisten-Turnier, das er gerne spielen möchte, die Frage, ob die finanziellen Aufwendungen die ganze Sache wert sind. Wenn er das bejaht, wird er das Turnier spielen. Wenn er das verneint, wird er zu diesem Turnier nicht melden. Insofern ist dieses Entscheidung immer eine rational-emotionale eines jeden Einzelnen.

In aller Regel werden Turniere völlig reibungslos zur Zufriedenheit der Teilnehmer durchgeführt. Vieles ist in Regeln festgelegt und anderes wird in nicht in den Regeln festgelegten Situationen in einem konstruktiven Miteinander geklärt. Aber es bleibt eine Regel-Grauzone – und darüber habe ich mir Gedanken gemacht.

In diesen planungsunsicheren Zeiten mussten nicht wenige Turniere von Turnierveranstaltern abgesagt oder verschoben werden und auch Turnierteilnehmer haben auf Grund der Umstände sich häufiger als früher von Turnieren abgemeldet oder abmelden müssen. Das war für uns ein Anlass, das Thema Nenngeld einmal ausführlicher zu betrachten und zu behandeln, zumal auch in der nächsten Zeit mit Unsicherheiten bei der Turnierplanung und Turniergestaltung noch zu rechnen ist.

Erhebung des Nenngeldes

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB-Vertragsrecht)

Mit der Anmeldung zu einem Turnier wird zwischen Turnierveranstalter und Turnierteilnehmer ein Vertrag auf der Grundlage der in der Ausschreibung veröffentlichen Bedingungen geschlossen.

DTB – Turnierordnung § 21 Abgabe der Nennung

Nennungen werden nur entgegengenommen, wenn sie schriftlich, mit Unterschrift
und Datum versehen oder über die dafür vorgesehene Online-Plattform… erfolgen.
Mit der Nennung verpflichtet sich der Spieler zur Zahlung des Nenngeldes und des Teilnehmerentgeltes.

ITFRegularien

Bei ITF-Turnieren ist im Factsheet der Zeitpunkt der Nenngeld-Zahlung aufgeführt. Der Veranstalter kann wählen zwischen Zahlung vor Ort “onsite payment” oder Zahlung zum Meldeschluss “online payment at entry deadline”. Bei Nichtbezahlung des Nenngeldes kann die Turnierteilnahme ausgeschlossen werden.

Rückzahlung des Nenngeldes

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Bei allen Fragen oder anstehenden Problemen, vor allem bei den Problemen, die nicht ausdrücklich geregelt sind, ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Eine vernünftige Kommunikation wird die meisten Probleme lösen können.

§ 24 DTB – Turnierordnung

  1. Das Nenngeld ist zurückzuzahlen, wenn:
    a) ein Turnier oder eine Konkurrenz nicht ausgetragen wird,
    b) die Nennung zurückgewiesen wird,
    c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurückgezogen wird,
  2. Turnierteilnehmer, die vor Beginn oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werden
    sowie Spieler, welche die Nennung zu spät zurückgezogen haben, die einem Turnier
    unentschuldigt fernbleiben oder verspätet antreten, haben keinen Anspruch auf
    Rückerstattung.

ITF-Regularien

In den ITF-Rules ist die Rückzahlung von Nenngeldern nicht geregelt. Wir gehen davon aus, dass bei ITF-Turnieren in Deutschland die Regelungen gelten, die im DTB angewandt werden.

Absagen durch den Turnierteilnehmer

Der Turnierteilnehmer sagt das Turniers ab
Entscheidend ist, wann der Turnierteilnehmer dem Turnierveranstalter die Absage mitteilt.
Teilt er sie vor der Auslosung mit, erhält das Nenngeld zurück.
Teilt er sie nach der Auslosung mit oder tritt er zum ersten Spiel nicht an, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Die Gründe für seine verspätete Abmeldung oder sein Nichtantreten sind irrelevant.

Bei unseren Nachbarn in Österreich müssen Spieler das volle Nenngeld bezahlen, die sich nach dem Nennschluss, aber vor der Auslosung abmelden.

Absagen oder Verlegungen durch den Turnierveranstalter

Der Turnierveranstalter sagt das Turnier vor Beginn des Turniers ab
Der Spieler erhält das bereits gezahlte Nenngeld zurück

Der Turnierveranstalter sagt das Turnier nach Beginn ab, Spiele haben schon stattgefunden
Sollte der Veranstalter ein Turnier aus Gründen absagen , die er nicht zu vertreten hat (z.B. Unwetter o.ä.) , ist die Rückzahlung des Nenngelds nicht ausdrücklich geregelt. Es kommt in dieser Situation sehr auf die Kommunikation des Veranstalters mit seinen Turnierteilnehmern an.
(Bei dem 2016 abgebrochenen Rock am Ring gab es eine Erstattung von 40% des Eintrittspreises. Ob das auf ein Tennisturnier so ohne weiteres übertragbar sein dürfte, sei dahingestellt.)

Der Turnierveranstalter verlegt das Turnier zeitlich, der Ort bleibt unverändert
Jede Verlegung, die nicht den zeitlichen Vorgaben der Ausschreibung entspricht, stellt eine Änderung des Vertrages dar und in der Regel erhält der Turnierteilnehmer sein Nenngeld zurück, wenn er mit dieser Änderung nicht einverstanden ist und am Turnier nicht teilnehmen will.
In aller Regel werden die Turnierteilnehmer vom Turnierveranstalter vor der Verlegung informiert, ob sie trotz Verlegung teilnehmen oder wegen der Verlegung absagen wollen.

Der Turnierveranstalter verlegt das Turnier örtlich, der Zeitraum bleibt unverändert
Hier gilt derselbe Grundsatz wie bei der zeitlichen Verlegung. Die Verlegung eines Turniers um wenige Kilometer an einen anderen Ort ist sicher in aller Regel verhältnismäßig, wenn beide Orte vom Turnierteilnehmer in etwa gleicher Entfernung liegen und in etwa gleicher Zeit erreicht werden können.
Die Verlegung eines Turniers über eine größere Distanz sollte regelmäßig zu einer Rückerstattung des Nenngeldes führen, wenn der Turnierteilnehmer mit dieser Verlegung nicht einverstanden ist und sich vom Turnier abmeldet.
In aller Regel werden die Turnierteilnehmer vom Turnierveranstalter vor der Verlegung informiert, ob sie trotz Verlegung teilnehmen oder wegen der Verlegung absagen wollen.

Gedanken über Kosten

Nenngelder für Tennisturniere sind in Deutschland in aller Regel deutlich höher als im benachbarten Ausland. Aber es liegt sicher auch an Kostenstrukturen und Abgaben, die sich hierzulande anders gestalten als im Ausland. Daher habe ich aufgeführt, welche Kosten Turnierveranstalter bei Turnieren im Freien zu berücksichtigen haben. Nicht immer oder gar nur sehr selten sind diese Kosten auf Euro und Cent zu berechnen.
Das gilt natürlich auch für die Kosten, die einem Turnierteilnehmer zusätzlich zu dem Nenngeld entstehen.

Kosten der Veranstalter

  • ITF-Turniere
    ITF-Turniergebühren zwischen 250 $ – 850 $ pro Turnier je nach Kategorie, unabhängig von der Zahl der Turnier-Teilnehmer, zusätzlich ist je Teilnehmer 8 € an den DTB zu zahlen, der die IPIN-Service Fee in Höhe von 5 € an die ITF weiterleitet.
  • DTB-Turniere
    je Teilnehmer ein Entgelt an den DTB von 8 €
  • Platzgebühren in unterschiedlicher Höhe je nach Zahl der gemieteten Plätze und Anlage; diese Kosten fallen in der Regel nur für gewerbliche Veranstalter an
  • Kosten für OSR pro Woche , zzgl. notwendiger Übernachtungen, bei ITF-Turnieren ab 200 Teilnehmer ist ein zweiter OSR notwendig
  • Personalkosten (Turnierleitung, Platzpflege, sonstige Helfer)
  • neue Bälle (3 pro Spiel in der Hauptrunde, z.B. 16er-Feld = 15 Spiele = 45 Bälle, bei 100 Spielen im Turnier = 300 Bälle = ca. 900 €)
  • Geldpreise in sehr unterschiedlicher Höhe je nach Turnier-Kategorie, gleiche Feldergrößen müssen bei ITF-Turnieren einheitlich geregelt werden
  • Sachpreise je nach Zahl der Konkurrenzen
  • Antrittsgeschenk je nach Zahl der Teilnehmer
  • Spielerabende oder Spielerbuffets
  • Verpflegungskosten Turnierleitung
  • Werbungskosten (Flyer Plakate, Internetwerbung oder Zeitung)
  • Fahrtkosten (Veranstalter, Shuttle-Busse usw.)
  • Witterungsbedingte Verlegungen von Freiluft-Turnieren in eine Tennishalle
  • Versicherungen (Veranstalterhaftpflicht, ggf. in Betriebshaftpflicht inkludiert)
  • Steuern wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer fallen bei gewerblichen Veranstaltern zusätzlich an, bei Clubs eher selten

Selbstverständlich sind diese anfallenden Kosten bei jedem Turnier und auch in verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich hat ein gewerblicher Turnierveranstalter mit deutlich höheren Kosten zu rechnen als ein Tennisclub, der oft mit ehrenamtlicher Hilfe der Mitglieder auf seiner eigenen Anlage ein Turnier veranstaltet.

Kosten der Teilnehmer

Natürlich weiß jeder, der sich zu einem Turnier anmeldet, welche Kosten auf ihn zukommen. Der Vollständigkeit halber sei es hier trotzdem noch einmal aufgeführt.

  • Nenngeld
  • Fahrtkosten für die tägliche Hin-und Rückfahrt oder für die einmalige Hin-und Rückfahrt, wenn man am Turnierort übernachtet
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

    Unter dem Strich wird das Nenngeld vor allem bei größeren Turnieren mit Übernachtung einen eher geringen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Fazit

Nenngelder sind quasi Eintrittsgelder für Leistungen, die ein Turnierveranstalter anbietet. Wenn diese Leistungen dann ohne entsprechende Abmeldung nicht in Anspruch genommen werden, kann man auch nicht mit einer Erstattung rechnen. Das ist wie bei anderen Verträgen auch. z.B. Reise

Generell ist jeder Turnierveranstalter daran interessiert, dass Turnierteilnehmer immer wieder an seinem oder seinen Turnieren teilnehmen. Folglich wird jeder verantwortungsvolle Turnierveranstalter vor Änderungen der Ausschreibung, die mögliche Absagen vom Turnier nach sich ziehen können, per E-Mail die gemeldeten Teilnehmer rechtzeitig informieren und nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Und natürlich wird er sich auch bemühen, in ungeklärten Situationen kulante Lösungen zusammen mit den betroffenen Spielern zu suchen. Ob sich daraus dann Erstattungen, teilweise Erstattungen, Gutschriften für künftige Turniere oder auch keine Erstattungen ergeben, hängt von der Situation und den jeweiligen Umständen ab.


Mir ist klar, dass ich den Vielspielern unter Ihnen nichts Neues vermittelt habe, aber vielleicht konnte ich für diejenigen, die sich in dieser Materie nicht so gut auskennen, ein wenig Licht ins Dunkel bringen.