Die neuen Ordnungen

 

von Winfried Weidlich

Auf der Mitgliederversammlung im November 2016 wurden eine neue Ranglistenordnung, eine neue Turnierordnung und eine neue Leistungsklassenordnung beschlossen. Diese neuen Ordnungen sind jetzt veröffentlicht und auf der Internetseite des DTB zu lesen. Die neuen Ordnungen haben erhebliche Auswirkungen auf uns alle. Da derartige Änderungen im allgemeinen nicht ohne Grund beschlossen werden, könnte einiges Neues auf uns zukommen.

Aus der alten Ranglistenordnung:

§ 4 Gebühren

Für die Verarbeitung von ranglistenrelevanten Ergebnissen/Daten und verbundene weitere Leistungen kann vom DTB eine Gebühr erhoben werden.

Aus der neuen Ranglistenordnung:

§ 4 Entgelte

Für die Verarbeitung von ranglistenrelevanten Ergebnissen/Daten und verbundene weitere Leistungen kann vom DTB ein Entgelt erhoben werden, das vom Präsidium des DTB festgelegt wird.

Aus der neuen Turnierordnung:

Der DTB erhebt für die Teilnahme an Ranglistenturnieren des DTB ein Entgelt, das vom Präsidium des DTB festgelegt wird.

Aus der neuen LK-Ordnung:

Der DTB erhebt für die Teilnahme an vom DTB und seinen Landesverbänden in ihrem Bereich genehmigten Turnieren mit LK-Wertung im Rahmen des LKS ein Entgelt, das vom Präsidium des DTB in Abstimmung mit dem Bundesausschuss festgelegt wird.

 

Was auf ersten Blick nebensächlich erscheint, dass in der Ranglistenordnung der Begriff „Gebühr“ durch den Begriff „Entgelt“ ersetzt worden ist und in den beiden anderen neuen Ordnungen ebenfalls nur noch der Begriff Entgelt verwendet wird, ist das eigentliche Kernstück dieser Änderungen.

Ein Blick in die Satzung des DTB, § 16 Aufgaben der Mitgliederversammlung, gibt Klarheit:

Die Mitgliederversammlung

a) […]

b) beschließt über die Satzung sowie die Ordnungen des DTB und die ihr durch die

Satzung und die Ordnungen übertragenen Aufgaben…..

c) […]

d) […]

e) bestimmt die Höhe der Beiträge und Abgaben sowie der gegebenenfalls von den Mitgliedsverbänden zu zahlende Umlagen.

 

Im juristischen sowie im verwaltungs- und finanzrechtlichen Sinn bestehen erhebliche Unterschiede zwischen Gebühr und Entgelt. Denn: Gebühren fallen (wie Steuern und Beiträge auch) unter den Sammelbegriff Abgaben.

Und über die Höhe von Abgaben beschließt nur die Mitgliederversammlung des DTB. So steht es in der Satzung.

 

Entgelte sind eine als Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährte Bezahlung.

Quelle: Duden

Entgelte sind keine Abgaben. Daher fallen Entgelte auch nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung. Und in den neuen Ordnungen ist auch klar geregelt, wer die Entgelte festlegt: das Präsidium des DTB.

Es kommt nicht von ungefähr und ist kein Zufall, dass der DTB in seinen ersten Veröffentlichungen nach der Mitgliederversammlung vom November 2016 von einer Turnierteilnehmengebühr sprach und jetzt in allen Schreiben von einem Turnierspielerteilnehmerentgelt spricht.

Also werden sich Turnierspielerinnen und Turnierspieler darauf einstellen müssen, dass für die Verarbeitung von ranglistenrelevanten Ergebnissen/Daten in Zukunft ein Entgelt erhoben werden wird und dass Entgelte für Ranglisten- und LK-Turniere nicht mehr von der Mitgliederversammlung, sondern vom Präsidium des DTB beschlossen werden. Folglich entscheiden in Zukunft über diese Entgelte nicht mehr 18 Landesverbände mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen, sondern ein Präsidium mit wenigen Mitgliedern mit vielleicht nicht ganz so unterschiedlichen Interessen. Andererseits werden notwendige Entscheidungsprozesse deutlich abgekürzt, was bisweilen durchaus auch ein Vorteil sein kann.

Es ist unstrittig, dass der DTB Mittel benötigt, um sein umfangreiches Reformprogramm durchführen zu können. Dass ein derartiges Programm für die Zukunft des gesamten Tennissports wichtig und sinnvoll ist, ist ebenfalls unstrittig. Die Mittel, die der DTB für sein Reformprogramm, seinen Etat und für notwendige Zahlungen anderer Art benötigt, gehen alle Mitglieder an und sollten demzufolge auch von allen Mitgliedern bezahlt werden. Dieses Solidarprinzip ist eine wesentliche Grundlage jedes Sportverbandes.

Die Berechnungen der Ranglisten kosten Geld, keine Frage. Daher wird früher oder später auch ein Entgelt für die Verarbeitung von ranglistenrelevanten Daten erhoben werden. Die Turnierteilnehmergebühr war und ist übrigens keine Gebühr für die Berechnung der Ranglisten. Die Turnierteilnehmergebühr fließt ebenso wie die Mitgliedsbeiträge oder Sponsorengelder in den allgemeinen Einnahmetopf des DTB und hat rein gar nichts mit der Ranglistenberechnung zu tun!

So äußerte sich Bernd Greiner, Vizepräsident des DTB, im Magazin Senior Tennis Service. (Quelle Senior Tennis Service, Heft 2/2016 S. 54/55 )

Für die Berechnung der Ranglisten wäre nach dem Verursacherprinzip ein moderates Entgelt auch durchaus akzeptabel. Aber das Gesamtpaket der Kosten, die die Mitglieder des DTB und vor allem die Turnierspieler zu tragen haben, muss stimmen und ausgewogen sein.

Nach den bestehenden Beschlüssen und Regelungen werden aber nur Turnierteilnehmer (sei es für Ranglisten- oder LK-Turniere) für die Erfüllung dieser neuen Aufgaben zur Kasse gebeten und für die Finanzierung von Aufgaben herangezogen, die eigentlich alle Mitglieder angehen. Das ist weder gerecht noch sinnvoll und einer Solidargemeinschaft auch nicht zuträglich.

Um diese doch recht einseitige Belastung zu ändern:

Wie wäre es, die Gebühren für Ranglisten-Turniere auf wieder 5 € zurückzunehmen und die LK-Gebühren auf DTB – Ebene abzuschaffen und dafür eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für alle Mitglieder um 1 € zu beschließen?

Damit würden dem DTB wiederkehrende, fest einplanbare Mittel zur Verfügung gestellt und an den Kosten für die anstehenden Aufgaben und Reformen wären alle Mitglieder beteiligt. Diese Erhöhung können die Landesverbände nicht aus ihren Mittel stemmen, also werden die Vereine diesen Euro mehr an die Landesverbände abführen müssen. Ich glaube nicht, dass Vereine wegen dieses einen Euro ihrerseits die Beiträge erhöhen müssen; zumindest kann bei einer Beitragerhöhung in einem Verein ein Euro nicht der Hauptgrund für eine Erhöhung sein.

Diese Beschlüsse können natürlich nur von einer Mitgliederversammlung gefasst werden.

Bis dahin sollten neben den beschlossenen keine weitere Gebühren oder Entgelte – auch nicht für Ranglistenberechnungen – erhoben werden. Die Landesverbände, die noch Gebühren in Höhe von 5 € pro Turneierteilnehmer (zusätzlich zu den DTB – Gebühren) erheben, sollten diese zusätzlichen Gebühren abschaffen, wie es andere Landesverbände schon vorgemacht haben.

Mit einer derartigen Regelung wären die Interessen aller – der Mitglieder, der Verbände und des DTB – weitestgehend berücksichtigt und die Kosten möglichst gerecht verteilt.

Für diese zu fassenden Beschlüsse müssten in der nächsten Mitgliederversammlung nur einige ein wenig über ihren eigenen Schatten springen.

Quelle: Ordnungen und Satzungen – DTB