Vorbemerkung
Wir haben die nach unserer Ansicht wichtigsten Passagen der Leistungsklassenordnung und der Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung zusammengefasst. Sie sollten auf das Studium der offiziellen Leistungsklassenordnung und der Durchführungsbestimmungen nicht verzichten.
Zur DTB Seite Regeln und Ordnungen (2021)
Leistungsklassenordnung
§ 3 Zuständigkeit
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen überwacht die Erstellung und Einstufungen der Leistungsklassen.
§ 4 LK-Berechnung
In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen in Begegnungen ein, die in
offiziellen Wettbewerben auf Großfeld erspielt werden. Dazu zählen
a) Mannschaftswettbewerbe von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der
Verbände sowie alle weiteren vom DTB im Rahmen seiner Wettspielordnung
organisierten Veranstaltungen,
b) vom DTB oder seinen Landesverbänden in ihrem Bereich genehmigte Turniere
mit Ranglisten- oder LK-Wertung,
c) vom DTB genehmigte Turniere mit Ranglisten- oder LK-Wertung im Ausland,
d) von der ITF, TE, ATP oder WTA genehmigte internationale Turniere und Mannschaftswettbewerbe mit internationaler Ranglistenwertung,
e) vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen genehmigte Wettbewerbe
und Veranstaltungen.
3. In die LK-Berechnung fließen ebenfalls Ergebnisse von Siegen in Begegnungen ein,
die von einem vom DTB für die Durchführung von LK-relevanten Spielen lizenzierten
Analysetool erfasst werden
§ 8 Entgelt
Der DTB erhält für die Teilnahme an vom DTB und seinen Landesverbänden in ihrem
Bereich genehmigten Turnieren mit LK-Wertung im Rahmen des LKS, welche gemäß
den Satzungen und den Ordnungen durchgeführt werden sowie für die Verarbeitung
der dort erzielten Ergebnisse, ein Entgelt von den Teilnehmern. Die Höhe wird vom Prä-
sidium des DTB in Abstimmung mit dem Bundesausschuss festgelegt. Dieses Entgelt
wird vom Veranstalter eingezogen.
Durchführungsbestimmungen
§ 2 Leistungsklassen
Die Leistungsklassen sind in insgesamt 25 Stufen eingeteilt, wobei LK 1 die beste und
LK 25 die schlechteste Stufe bedeutet. Zur weiteren Differenzierung dient innerhalb der
einzelnen Stufe die weitere Unterteilung mit einer Nachkommastelle.
§ 3 Grundsätzliche Berechnungsmethode
Die LK-Verbesserung für den Sieger errechnet sich zunächst aus einer Punktzahl P
geteilt durch einen „Hürdenwert“ H; dieser Quotient wird dann noch mit einem
„Altersklassenfaktor“ A gewichtet.
§ 4 Bewertung von Doppel- und Mixed-Ergebnissen
Die Beschreibung von § 3 ist auch für Doppel und Mixed anzuwenden, wobei für die
Berechnungsparameter das jeweilige arithmetische Mittel der Partner anzusetzen ist.
Der sich aus dem Quotienten P/H ergebende Wert wird dann zu je 50% auf die beiden
Sieger verteilt.
§ 5 Motivationsaufschlag (neu ab 14.05.2021)
Jeder Spieler bekommt pro Woche einen Wert von 0,025 auf seine LK hinzugerechnet
(bis zu einem LK-Wert von 25).
§ 6 Auswertung im Wochen-Rhythmus (neu ab 14.05.2021)
1. An jedem Mittwoch werden alle neuen (noch nicht ausgewerteten) Ergebnisse
ausgewertet, die bis einschließlich Sonntag der Vorwoche erspielt worden sind und
spätestens bis Dienstag 24:00 Uhr in der Nationalen Tennisdatenbank (NTDB)
vorliegen. Ergebnisse von Montag oder Dienstag bleiben demnach außen vor. Die
Auswertung erfolgt nach §§ 3 und 4. Der nach der Addition des Motivationsaufschlags
auf eine Nachkommastelle abgeschnittene Begleitwert ergibt dann die neue, nach
außen ausgewiesene LK. Diese ist maßgebend für Turnierannahme und Setzung
sowie für die Mannschaftsaufstellungen zu den festgesetzten Stichtagen. Diese LK
ist dann für mindestens eine Woche gültig und ist Basis für die weiteren
Berechnungen.
2. Gleitet die LK eines Spielers trotz Verrechnung mit dem Motivationsaufschlag
rechnerisch unter 1,5, so wird sie auf 1,5 gesetzt. Gleitet ein Spieler mit seiner LK
rechnerisch über 25, so wird sie wieder auf 25,0 gesetzt.
3. Bis auf die in § 10 beschriebenen Ausnahmen unterliegen alle Spieler im LK-System
dieser Berechnungsmethode
§ 7 Besondere Regelungen zur LK-Wertung
Bei internationalen Turnieren von ITF, TE, ATP und WTA gemäß § 4 Ziffer 2d der LK-Ordnung werden Begegnungen nur dann gewertet, wenn alle Spieler im Besitz einer LK sind.
§ 8 Ahndung von Nichtantreten
Das Nichtantreten eines Spielers bzw. einer Doppel- oder Mixedpaarung wird mit einem „n.a.“ vermerkt und geahndet. Der Grund für das Nichtantreten ist dabei ohne Belang. Davon ausgenommen ist lediglich das Nichtantreten zu weiteren Spielen innerhalb desselben Turniers unmittelbar nach vorherigem Nichtantreten oder vorheriger Aufgabe. Bei jedem n.a. erhalten die Spieler einen Motivationsaufschlag von mindestens 0,1 auf ihre LK. Hierbei werden die letzten 12 Monate betrachtet (s. § 13). Liegt in dieser Frist bereits ein n.a. vor, so wird das neue n.a. mit einem Aufschlag von 0,3 geahndet; liegen bereits mehrere vor, dann mit einem Aufschlag von 0,5.
§ 9 Bonus für besondere Wettbewerbe
Siege bei den vom DTB und den Verbänden organisierten Mannschaftsspielen (Einzel, Doppel und Mixed) werden 10% höher bewertet. Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, an Verbandmeisterschaften oder an den Meisterschaften der nächstuntergliederten Region (meist Bezirk) wird ein Bonus von 0,1 vergeben. Der Bonus wird pro Spieler und Kalenderjahr nur für
einen dieser Wettbewerbe gewährt und setzt voraus, dass mindestens ein vollständiges Einzelspiel (ohne Aufgabe) bestritten wurde.
§ 10 Einstufungen, Festschreibungen
7. Erlass des Motivationsaufschlags: Nach einer Spielpause von 12 Monaten reduzieren
sich die in diesem Zeitraum angesammelten Motivationsaufschläge automatisch um
50%. Bis zum nächsten LK-relevanten Spiel werden dann weiterhin nur halbierte
Motivationsaufschläge berechnet
§ 11 Korrekturen
Fehlende oder falsch erfasste Ergebnisse werden im Rahmen der wöchentlichen
Neuberechnung korrigiert, sobald sie entdeckt werden. Liegen die korrigierten
Ergebnisse nicht länger als 18 Monate zurück, erfolgt eine Neubewertung aller seitdem
erzielten Ergebnisse von Spielern, die direkt oder indirekt von den daraus resultierenden
Änderungen der LK-Werte betroffen sind
Quelle: DTB Regeln und Ordnungen (2021) – Leistungsklassenordnung und Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung