von Winfried Weidlich

Der Sachverhalt im Überblick
Eine Mannschaft Herren 65, die im Sommer 2022 in der Nordliga der Regionalliga Nord-Ost gespielt und die Klasse erhalten hat, stellt einen Antrag auf Altersklassenwechsel in die AK 70. Dieser Antrag wird vom Spielausschuss der Nordliga nicht genehmigt. Der Einspruch des betroffenen Vereins gegen den Beschluss des Spielausschusses der Nordliga wird vom Sportgericht der Nordliga zurückgewiesen.
Die Herren 65 verbleiben in der Saison 2023 in der Nordliga.
Der Sachverhalt im Einzelnen in zeitlicher Abfolge
Am 03.11.2022 wird vom Verein beim Spielleiter der Nordliga ein Altersklassenwechsel der Herren 65 in die AK70 beantragt.
Am 04.01.2023 wird der Spielleiter der Nordliga an die E-Mail vom 03.11.2022 erinnert, nachdem am 03.01.2023 die vorläufigen Gruppeneinteilungen der RLNO und NL veröffentlicht wurden und die Mannschaft nach wie vor bei den Herren 65 aufgeführt ist
Am 08.01.2023 übersendet der Mannschaftsführer der Herren 65 dem Spielleiter der Nordliga erneut den Antrag auf AK-Wechsel
Am 11.01.2023 teilt der Spielleiter der Nordliga mit, dass er die ursprünglichen Mail vom 03.11.2022 nicht bekommen hat, sondern erst die E-Mail vom 04.01.2023 und er daher erst zu diesem Zeitpunkt vom Antrag erfahren hat.
Am 18.01.2023 teilt der Spielleiter der Nordliga mit, dass er den Antrag noch einmal im Spielausschuss hat prüfen lassen und dass der Antrag nicht genehmigt wird.
Am 26.01.2023 teilt der Spielausschussvorsitzende der Nordliga mit, dass er erst am 26.01.2023 Kenntnis vom dem E-Mail-Verkehr in Sachen Altersklassenwechsel erhalten hat und betont gleichzeitig, dass der Spielausschuss sich intensiv mit dem Antrag befasst hat, diesem Antrag aber nicht entsprochen werden kann.
Am 19.02.2023 weist das Sportgericht Nordliga den Einspruch des Vereins zurück.
So wie ich es sehe
Die Problematik scheint mit einer E-Mail-Adresse zu beginnen.
Die E-Mail vom 03.11.2022 und die Erinnerung vom 04.01.2023 wurden jeweils an die in den Durchführungsbestimmungen zur Wettspielordnung Nordliga genannte E-Mail-Adresse des Spielleiters gesandt. Warum der Spielleiter über zwei Monate keine Kenntnis von der E-Mail vom 03.11.2022 erhalten hat, die E-Mail vom 04.01.2023 unter derselben E-Mail-Adresse ihn aber erreicht hat, ist mir nicht bekannt. Auf eine entsprechende Anfrage habe ich keine Antwort bekommen. Dass die E-Mail vom 03.11.2022 ihn aber auch irgendwann erreicht haben muss, zeigt die Formulierung in seiner E-Mail vom 11.01.2023: “Unabhängig davon, dass der Antrag nicht angekommen ist, wurde dieser auch nicht korrekt gestellt. Eine Mail plus Auflistung der Spieler die mitwechseln, war auch in der ursprünglichen Mail nicht dabei.”
Es verwundert schon ein wenig, wenn der Spielleiter den Inhalt einer E-Mail kennt, die er nach seiner Aussage nicht bekommen hat.
Alle folgenden E-Mails an den Spielleiter wurden an die am 03.01.2023 in der Gruppeneinteilung Nordliga veröffentliche E-Mail-Adresse gesandt. Diese E-Mail-Adresse ist eine andere als die in den Durchführungsbestimmungen genannte.
Bis zur Veröffentlichung der vorläufigen Gruppeneinteilungen der RLNO und NL am 03.01.2023 sind Verein und Mannschaft von der Genehmigung des Antrags auf Altersklassenwechsel ausgegangen. Da weder Verein noch Mannschaft über lange Zeit eine Rückmeldung des Spielleiters über den Eingang der E-Mail vom 03.11.2022 oder gar eine Antwort auf diese E-Mail erhalten haben, wäre eine Nachfrage nach dem Sachstand der Bearbeitung nach einigen Wochen sinnvoll gewesen.
Nach der Veröffentlichung der Gruppeneinteilungen am 03.01.2023 haben Verein am 04.01.2023 und Mannschaftsführer am 08.01.2023 reagiert und jeweils auf die E-Mail vom 03.11.2022 hingewiesen.
In den am 03.01.2023 veröffentlichen vorläufigen Gruppeneinteilungen der RLNO und NL wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Gruppengrößen oder der Mannschaften in den Gruppen nicht möglich sind. Lediglich Fehler seitens der Spielleitung können noch nachträglich korrigiert werden.
Ich kann nicht beurteilen, ob nach erfolgter Gruppenauslosung eine Änderung von Gruppen und unter Umständen daraus resultierende Änderungen von Spielplänen oder auch Spielpaarungen möglich sind, ohne andere Mannschaften mehr als zumutbar in Mitleidenschaft zu ziehen. Ich gehe aber davon aus, dass, wenn Planungen so weit fortgeschritten und auch schon veröffentlicht sind, Änderungen nur mit sehr viel Aufwand möglich und für die beteiligten Mannschaften auch nur bedingt zumutbar sind.
Das Problem scheint mir zu sein, dass in den zwei Monaten zwischen dem Antrag vom 03.11.2022 und den Veröffentlichungen von Gruppeneinteilung und Terminplan am 03.01.2023 der Antrag der Herren 65-Mannschaft auf AK-Wechsel nicht bearbeitet worden ist, weil die entsprechenden Stellen keine Kenntnis von diesem Antrag erhalten haben, obwohl dieser Antrag an die in den Durchführungsbestimmungen zur Wettspielordnung Nordliga genannte und damit an die korrekte Adresse gestellt wurde.
Es ist müßig, zu erforschen, warum dieser Antrag nicht zur Kenntnis gelangt ist, obwohl er zur Kenntnis hätte gelangen müssen. Es ist auch müßig, zu hinterfragen, ob der Antrag, wenn er denn rechtzeitig bearbeitet worden wäre, zum Erfolg, also dem Altersklassenwechsel, geführt hätte.
Nach den Veröffentlichungen der Gruppeneinteilungen und Terminpläne der Nordliga war ein AK-Wechsel vermutlich nur mit großem organisatorischen Aufwand möglich. Auch größere Beeinträchtigungen anderer Vereine waren nicht auszuschließen. Daher kann ich die Ablehnung des Antrages ab diesem Zeitpunkt nachvollziehen, zumal Änderungen der Gruppengrößen oder der Mannschaften in den Gruppen in diesen Veröffentlichungen ausdrücklich ausgeschlossen waren.
Ich fasse zusammen:
Der Spielleiter Nordliga hat erst am 04.01. 2023 vom Antrag erfahren und diesen zwischen dem 11.01. und 18.01. vom Spielausschuss prüfen lassen;
der Vorsitzende des Spielausschusses Nordliga hat erst am 26.01.2023 von dem E-Mail-Verkehr in dieser Sache erfahren und betont gleichzeitig, dass der Spielausschuss sich intensiv mit diesem Antrag befasst habe;
das Sportgericht spricht in seinem Urteil vom 19.02.2023 von einer angemessenen Ermessensentscheidung des Spielausschusses und weist den Einspruch ab.
Allen Institutionen war bekannt, dass nach Veröffentlichung der Gruppeneineilungen und der Spieltermine Änderungen nicht mehr möglich waren.
Keine dieser Institutionen befasst sich mit der Frage, warum weder Spielleiter noch Sportausschuss in der Zeit vom 03.11.2022 bis zum 04.01.2023 Kenntnis von dem Antrag erhalten haben, was zur Folge hatte, dass der Antrag mindestens bis zum 04.01.203, also zwei Monate lang, nicht beabeitet wurde.
In der Veröffentlichung der Regionalliga Nord-Ost vom 03.01.2023 ist zu lesen:
“Bitte beachten Sie, dass es keine Änderungen der Gruppengrößen oder der Mannschaften in den Gruppen geben wird. Lediglich Fehler seitens der Spielleitung können noch nachträglich korrigiert werden.”
Dass in gegebenem Fall ein Fehler der Spielleitung vorliegt, ist für mich offensichtlich. Genauso offensichtlich ist für mich aber auch, dass nach dem 03.01.2023 und schon gar nicht mehr nach weiteren Veröffentlichungen (Spielplan vom 07.02.2023) ein Alterslassenwechsel wegen der Auswirkungen auf andere Vereine oder Mannschaften sinnvoll gewesen wäre.
Dass in diesem Verfahren einiges zum Nachteil des Antragstellers nicht so abgelaufen ist, wie man sich das gewünscht hätte, geht aus den geschilderten Abläufen eindeutig hervor. Ich hätte mir von den Verantwortlichen in diesem Fall mehr Einsicht und auch die Größe gewünscht, vermeidbare Fehler zuzugeben.
Es geht mir keinesfalls darum, Ehrenamtlichen “irgendetwas am Zeug” zu flicken. Alle Damen und Herren in einem Ehrenamt, vom Präsidenten des DTB bis hin zu einem Sport-oder Jugendwart in einem kleinen Verein irgendwo in Deutschland, tragen dazu bei, dass unser Sport funktioniert. Ich halte das Ehrenamt für die tragende Stütze unseres Sports und unseres sportlichen Zusammmenlebens überhaupt.
Das meine ich sehr ernst und diese Meinung ändert sich auch nicht, wenn in Einzelfall wie diesem einmal nicht alles so abläuft, wie man es sich wünscht.
Urteil des Sportgerichts Nordliga vom 19.02.2023